Vor dem Internationalen Gerichtshof muss sich Israel gegen den Vorwurf des Völkermordes in Gaza verteidigen. Mit dem Kläger Südafrika gibt es seit Jahrzehnten Spannungen, die Sympathie für die Palästinenser ist groß. Das geht auf die Zeiten der Apartheid zurück.
Por Christian Putsch, Christine Kensche publicado en Die Welt, el 11 de enero de 2024
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Im Vorfeld hatte die Verhandlung auf diplomatischer Ebene längst begonnen, Kläger und Angeklagter warben um internationale Unterstützung ihrer Positionen. Nun begann am heutigen Donnerstag im niederländischen Den Haag auch die offizielle Anhörung zur Klage, die Südafrika Ende Dezember vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) wegen des angeblichen Genozids im Gazastreifen gegen Israel eingebracht hat.
Das über die Mitgliedschaft in der G 20 und BRICS international einflussreichste Land Afrikas hält eine Verletzung der Völkermordkonvention aus dem Jahr 1948 für erwiesen und strebt eine Art einstweilige Verfügung an, die zur sofortigen Einstellung der Kampfhandlungen auffordert.
Für einen derartigen Eilbeschluss ist kein stichhaltiger Nachweis nötig, der schließlich Jahre dauern könnte. Die rechtlichen Hürden im Völkerrecht für den Nachweis einer Völkermord-Absicht sind allerdings generell hoch. Das Gericht muss unter Berücksichtigung der 84 Seiten langen Klageschrift feststellen, ob es für die Anschuldigung ausreichende Anhaltspunkte gibt. Das könnte innerhalb von Tagen bis Wochen geschehen.
Palästinenser hätten keinen sicheren Zufluchtsort gehabt
Vor dem höchsten UN-Gericht zeigte sich einmal mehr, dass wohl nur wenige Länder über vergleichbar erfahrenere Menschenrechtsanwälte verfügen wie Südafrika. Sie sind untrennbar mit dem Kampf gegen die Apartheid verbunden, aber auch mit dem aktuell dringend benötigten Schutz der Bürgerrechte benachteiligter Volksgruppen in ihrem Land. ^
Anwältin Adila Hassim vom juristischen Team Südafrikas sagte vor Gericht, die von den Angriffen Israels im Gazastreifen betroffenen Palästinenser hätten keinen sicheren Zufluchtsort. Sie würden in ihrem Zuhause getötet, aber auch an Orten wie Krankenhäusern, Schulen oder Moscheen, in denen sie Schutz suchten.
Palästinenser seien getötet worden, wenn sie israelischen Evakuierungsanordnungen nicht Folge geleistet hätten, aber auch dann, wenn sie sich an von Israel als sicher ausgewiesene Orte begeben hätten. „Das Ausmaß des Tötens“ sei so groß, dass Leichen häufig ohne Identifizierung in Massengräbern beigesetzt würden, sagte Hassim.
Die Urteile des IGH sind zwar endgültig und ohne die Möglichkeit einer Berufung, das Gericht hat jedoch keine Möglichkeit, sie durchzusetzen. Dennoch hat die Verhandlung vor dem höchsten Rechtsorgan der Vereinten Nationen für Streitigkeiten zwischen Staaten hohe Relevanz.
Es ist das erste Mal, dass sich Israel in solch einem Rahmen verteidigt, was die Brisanz der Anklage unterstreicht. Den Internationalen Strafgerichtshof, der auch in Den Haag sitzt und Verbrechen gegen Individuen strafverfolgt, erkennt das Land nicht an.
Im jüdischen Staat wird der Vorwurf des Völkermordes als zynisch wahrgenommen. War es doch ein polnisch-jüdischer Anwalt, der den Begriff 1944 einführte, um die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden und anderen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit durch die Nazis zu beschreiben. Raphael Lemkin erarbeitete für die Vereinten Nationen die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ oder auch UN-Genozid-Konvention.
Tatsächlich passt der Vorwurf besser auf die Hamas, die am 7. Oktober in Israel einfiel und methodisch Zivilisten massakrierte. Israels Gegenangriff richtet sich gegen die Mitglieder und Infrastruktur der Terrororganisation. Bei den andauernden Luftschlägen werden allerdings viele palästinensische Zivilisten getötet.
„Am 7. Oktober beging die Hamas einen Akt des Völkermordes, als sie Todesschwadronen ausschickte, um in Israel einzumarschieren und so viele Israelis wie möglich zu verbrennen, zu enthaupten, zu foltern, zu verstümmeln, zu entführen und zu vergewaltigen, so brutal wie möglich. Es war ein systematischer Vernichtungsfeldzug, den sie fortzusetzen geschworen haben … bis unser Land zerstört ist“, kommentierte Regierungssprecher Eylon Levy den Prozessauftakt.
Israels Außenministerium warf Südafrika „Blutverleumdung“ vor, es handele sich „um eine verabscheuungswürdige und verächtliche Ausbeutung des Gerichts“. Der israelische Staatspräsident Isaac Herzog sagte am Dienstag gegenüber US-Außenminister Antony Blinken, dass „es nichts Abscheulicheres und Absurderes gibt“ als die Klage.
Die USA hatten als engster Verbündeter schon vor Herzogs Äußerungen ihre Unterstützung für Israel deutlich gemacht, ein Regierungssprecher bezeichnete den Antrag Südafrikas als „unbegründet, kontraproduktiv und komplett ohne Grundlage“.
Ein Sprecher des deutschen Außenministeriums sagte am vergangenen Freitag, „dass unserer Auffassung nach die Behauptung, Israel begehe im Gazastreifen einen Genozid, falsch und nicht durch die Konvention gedeckt ist“.
Israel hatte nach Angaben der Nachrichtenseite „Axios“ Anweisungen an seine Botschaften geschickt, unter Verweis auf verbesserte humanitäre Hilfslieferungen nach Gaza für öffentliche Unterstützung zu werben. „Eine Entscheidung des Gerichts könnte erhebliche potenzielle Auswirkungen haben, die nicht nur die Rechtswelt betreffen, sondern auch praktische bilaterale, multilaterale, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Auswirkungen haben“, heißt es „Axios“-Angaben zufolge in dem Schreiben. Israels Regierung habe eine Anfrage zu dem Vorgang unbeantwortet gelassen.
Unterstützung für Südafrika aus aller Welt
Südafrika bekam im Vorfeld der Anhörung einigen Zuspruch, unter anderem von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, der 57 Staaten angehören. In eigenen Statements begrüßten unter anderem Malaysia, die Türkei, Jordanien, Pakistan und Bolivien die Klage.
Südafrika behauptet, dass zahlreiche Äußerungen israelischer Politiker und Militärs ein Beweis für die Absicht seien, die Palästinenser in Gaza als Gruppe zu vernichten. Rechtsexperten gehen davon aus, dass sich Israel auf das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta beziehen wird.
Es setzt das im Völkerrecht geltende Gewaltverbot außer Kraft, schreibt aber natürlich den Schutz von Zivilisten vor. Die IGH-Richter werden auch über das im Völkerrecht geltende Prinzip der Verhältnismäßigkeit entscheiden müssen – also die Frage, ob der erwartbare militärische Nutzen im Kampf gegen die Hamas die eingesetzten Mittel rechtfertigt.
Schon immer Kontakt zur PLO
Überraschend kommt es nicht, dass der zunehmend antiwestlich orientierte BRICS-Staat Südafrika die Phalanx der Israel-Kritiker anführt. Die Regierungspartei African National Congress (ANC) pflegte schon zu ihrer Zeit im Widerstand enge Verbindungen zur Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), während das damalige Apartheid-Regime lange von Israel unterstützt wurde. Unter der Präsidentschaft von Nelson Mandela verbesserten sich die Beziehungen kurzzeitig.
Doch schon Jahre vor dem 7. Oktober war in Regierungsstatements zu Israel routinemäßig von einem „Apartheid-Staat“ die Rede. Und als Israel im Jahr 2021 auf Drängen Kenias Beobachterstatus bei der Afrikanischen Union zugesprochen bekam, setzte sich Südafrika vehement und erfolgreich dafür ein, dass dieser wenige Monate später schon wieder suspendiert wurde.
Am 11. Oktober hatte die palästinensische Terrororganisation Hamas dann von einem Anruf von „Südafrikas Außenminister“ bei Terrorchef Ismail Hanijeh berichtet, er habe ihre Unterstützung zugesichert, „die zionistische Aggression gegen Gaza“ zu stoppen.
Südafrikas Präsidialbüro dementierte zunächst, was glaubhaft erschien, weil dem Außenministerium in Person von Naledi Pandor eine Frau vorsteht, und nicht wie im Statement behauptet ein Mann. Doch dann räumte Pandor ein, dass sie tatsächlich mit Hanijeh telefoniert hatte. Es sei um Fragen der humanitären Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza gegangen, wiegelte Pandors Ministerium ab.
Auch der ehemalige jüdische ANC-Abgeordnete Andrew Feinstein, der die Regierungspartei im Jahr 2001 aus Protest gegen dubiose Waffengeschäfte der Regierung verlassen hatte, unterstützt die Klage. „Eine einstweilige Anordnung des Gerichts gegen Südafrika würde ein neues Ausmaß des moralischen Drucks auf Israel bedeuten, für mehr Momentum von Protesten sorgen“, sagte Feinstein der WELT.
Warnung vor einer Blamage
Bei der Klage spiele die problematische bilaterale Geschichte von Südafrika und Israel eine Rolle. „Wie kann man nicht gegenüber dem engsten Freund seines ehemaligen Unterdrückers kritisch eingestellt sein?“, sagte Feinstein. Er glaube, dass die große Mehrheit der Südafrikaner dem Leid der Palästinenser solidarisch und Israel kritisch gegenüberstehe.
Im Vorfeld hatte die jüdische Organisation South African Jewish Board of Deputies die Position vertreten, dass sich Südafrika mit seiner Klage international blamiere. Feinstein verurteilte das scharf, verwies auf die ausbleibende Unterstützung derartiger Organisationen während der Apartheid für jüdische Anti-Apartheid-Aktivisten.
„Das Gegenteil einer Blamage ist doch der Fall“, sagte Feinstein. „Die Nationen außerhalb des Westens verstehen, dass es wegen unserer Geschichte wichtig ist, dass wir es waren, die diesen Fall vor den Internationalen Gerichtshof gebracht haben. Weil wir es trotz aller anhaltenden Probleme geschafft haben, institutionalisierten Rassismus zu überwinden.“
