HAFTBEFEHL GEGEN NETANJAHU
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat Haftbefehle gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungsminister beantragt. So wie zuvor gegen Wladimir Putin. Deutschland akzeptiert bisher die Rechtsprechung des Gerichts – was zu einem unauflösbaren Konflikt führt.
Es ist ein Schritt, dessen Berechtigung wohl erst in ein paar Jahren vollständig überprüft sein wird, der aber dennoch unmittelbare tagespolitische Folgen haben dürfte. Der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) Karim Khan hat nach eigenen Angaben Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, seinen Verteidigungsminister Joav Galant und mehrere Anführer der islamistischen Terrormiliz Hamas beantragt.
Er habe Anlass zu der Vermutung, dass Netanjahu und Gallant an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza beteiligt seien, namentlich des Aushungerns der Bevölkerung als Mittel des Krieges und vorsätzlicher Angriffe auf die Zivilbevölkerung, schreibt Khan in einer am Montag veröffentlichten Erklärung.
Der Chefankläger Internationale Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und gegen den Hamas-Anführer im Gaza-Streifen, Jihia al-Sinwar, beantragt.
Die Hamas-Führer Jahja al-Sinwar, Mohammed Diab Ibrahim al-Masri und Ismail Haniyeh seien ebenfalls verdächtig, für Massenmorde, Geiselnahmen und sexuelle Gewalt verantwortlich zu sein, und damit sowohl Kriegsverbrechen als auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Diese Vorwürfe beziehen sich auf den Hamas-Angriff auf Israel vom 7. Oktober, den Auslöser des bis heute andauernden Krieges.
Der Antrag auf einen Haftbefehl muss nun von den Richtern des Internationalen Strafgerichtshofs geprüft werden, bevor er wirksam werden kann. Wenn die Richter ihn genehmigen, dann dürfte er insbesondere Israels Regierung vor neue diplomatische Schwierigkeiten stellen – und auch Deutschland. Besteht ein gültiger Haftbefehl des ICC, dann müssen Staaten, die das Statut des Gerichtshofes unterzeichnet haben, die betreffenden Personen ausliefern, wenn diese einreisen.
Zwar ist Israel kein Vertragsstaat des ICC und muss die Verdächtigen nicht ausliefern, doch die Palästinensische Autonomiebehörde hat dessen Statut unterzeichnet, sodass der Gerichtshof auch für mögliche Verbrechen innerhalb der Palästinensergebiete zuständig ist. Die USA gehören nicht zu den Vertragsstaaten des ICC, weshalb Besuche Netanjahus und Gallants in Washington keine rechtlichen Folgen hätten.
Deutschland kann Haftbefehl kaum ignorieren
Doch die meisten EU-Staaten, darunter die Bundesrepublik, haben das ICC-Statut unterzeichnet. Staatsbesuche Netanjahus oder Arbeitsbesuche seines Verteidigungsministers in Berlin wären erst einmal unmöglich, wenn sich die Bundesregierung nicht entschiede, die Haftbefehle zu ignorieren.
Das ist jedoch politisch kaum möglich ohne erheblichen Verlust an internationaler Glaubwürdigkeit. Schließlich gab es vor nicht allzu langer Zeit einen Präzedenzfall, in dem die Europäer und auch die Deutschen auf die Einhaltung des ICC-Statuts gepocht hatten: Wladimir Putin. Auch gegen den russischen Staatschef besteht ein Haftbefehl des ICC, nämlich wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder während des aktuellen russischen Krieges gegen das Land.
Wie wirksam die Verfügung des Gerichtshofes war, zeigte sich im August letzten Jahres. Da stand der Gipfel der Brics-Staaten in Südafrika an, also der Liga von Staaten rund um Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika. Normalerweise wäre dazu auch Putin angereist und Südafrika, ebenfalls ein ICC-Staat, hätte ihn ausliefern müssen.
Zunächst wollte sich Pretoria nicht darauf festlegen, dass Putin dem Haftbefehl gemäß festgenommen und anschließend überstellt werden würde, wenn er südafrikanisches Territorium beträte. Nach monatelangem diplomatischem Tauziehen meldete Gastgeber Südafrika dann wenige Wochen vor dem Gipfel, der russische Staatschef verzichte auf die Teilnahme.
Europäische Staaten, die damals die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Haftbefehls gegen Putin bekräftigt hatten, können es sich kaum leisten, sie im Fall Netanjahus und Gallants weniger genau zu nehmen. Dabei ist einstweilen nur bedingt zu beurteilen, wie stichhaltig die Vorwürfe gegen die Israelis sind.
Israel will 17.000 Hamas-Kämpfer getötet haben
Nach Angaben der Hamas sind in Gaza bei den aktuellen Kämpfen bislang mehr als 33.000 Menschen ums Leben gekommen. Wie viele von ihnen Zivilisten waren und wie viele Kombattanten, schlüsselt die Terrororganisation nicht auf. Dadurch ist schwer zu beurteilen, ob die Folgen der israelischen Kriegsführung für die Zivilbevölkerung in Gaza wirklich ein Kriegsverbrechen darstellen.
Denn das Kriegsvölkerrecht verbietet zivile Tote nicht per se, es gebietet lediglich, dass die Zahl ziviler Opfer in einem angemessenen Verhältnis zu der Zahl getöteter Kämpfer stehen muss. Welche Relation in diesem Zusammenhang als angemessen gelten kann, ist aber umstritten.
Israel gibt an, im Gaza-Streifen bislang mehr 17.000 Hamas-Kämpfer getötet zu haben. Wenn das zutrifft, dann wären mehr als die Hälfte der Getöteten legitime militärische Ziele gewesen. Zudem ist ein Verhältnis von etwa eins zu eins zwischen getöteten Kombattanten und unbeteiligten Zivilisten in einem städtischen Kriegsschauplatz wie Gaza nicht ungewöhnlich.
Doch letztlich können weder die israelischen Angaben noch jene der Hamas sinnvoll überprüft werden, solange die Kämpfe andauern. Wegen Sicherheitsbedenken hat Israel bisher Untersuchungen von Ermittlern des ICC abgelehnt.
Ebenso schwer zu beurteilen ist einstweilen der Vorwurf, Israel habe die Zivilbevölkerung in Gaza gezielt ausgehungert, um seine militärischen Ziele zu erreichen. Sicher ist, dass die Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen immer wieder vor einer drohenden Hungersnot in Gaza gewarnt und mehr Transporte mit Hilfsgütern in das Gebiet gefordert hat.
USA kritisieren Israel für 1000-Kilo-Bomben
Israel und die verschiedenen beteiligten Hilfsorganisationen haben einander wiederholt für die schleppende Hilfe in Gaza verantwortlich gemacht. Die Zahl der Lkw mit humanitären Gütern, die den Küstenstreifen erreicht haben, ist aber deutlich gestiegen, seitdem Jerusalem amerikanischen und europäischen Forderungen nach Vereinfachungen bei der Sicherheitsüberprüfung der Lieferungen nachgekommen ist.
Nach Informationen von WELT war in diesen Diskussionen mit der Regierung Netanjahu eine drohende Anklage vor dem ICC eines der Hauptargumente, das Israels westliche Partner vorbrachten, um Jerusalem zu Erleichterungen zu bewegen.
Auch die westliche Haltung in der Frage der zivilen Toten deutet darauf hin, dass die Verdächtigungen des ICC nicht per se gegenstandslos sind. So hatten die USA Israel schon wenige Wochen nach Beginn des Krieges für den Einsatz amerikanischer 1000-Kilo-Bomben kritisiert, weil diese für den Häuserkampf ungeeignet seien und unnötige Gefahren für die Zivilbevölkerung mit sich brächten. Anfang Mai verfügte Präsident Joe Biden dann einen Stopp der Lieferung dieser Bomben an Israel, explizit unter Verweis auf die Bedrohung für Unbeteiligte.
Doch diese Anhaltspunkte für Zweifel an Israels Kriegsführung selbst unter Verbündeten des jüdischen Staates bedeuten noch nicht, dass Netanjahu und Gallant schuldig im Sinne der Anklage sind. Dass der nun drohende Haftbefehl aber ihr politisches Tagesgeschäft erheblich beeinträchtigen würde, weist auf einen Grundwiderspruch in der Realität internationaler Gerichtsbarkeit hin.
